Denkmalliste

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Die Denkmalliste wird bei der Unteren Denkmalbehörde geführt. Sie gliedert sich in folgende Teile:
  1. Baudenkmäler
  2. Bodendenkmäler
  3. beweglichen Denkmäler
  4. Denkmalbereiche
Denkmalbereiche können in der Liste nachrichtlich geführt werden. Von der Eintragung eines Objektes in die Denkmalliste geht eine Rechtswirkung aus, die ein Denkmal den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes unterstellt und bestimmte Rechte und Pflichten auslöst.

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Art der Liste
Straße
Hausnummer
Stadtbezirk
Ortsteil